Bei Werbeartikel erwacht der Jäger und Sammler im
Menschen
In vielen Menschen steckt eine Sammelleidenschaft. Nicht nur Münzen
und Briefmarken werden gerne gesammelt, auch die Werbeartikel haben eine große Beliebtheit erlangt. Wer sich einen
aktuellen Werbemittelkatalog anschaut, dürfte über diese Entwicklung kaum überrascht sein. Die Auswahl reicht von
den Anstecknadeln und dem Kaffeebecher bis zu Zündhölzer und Feuerzeuge. Somit lässt sich zweifelsohne behaupten,
dass die große Welt der Werbemittel für jeden Geschmack das passende Produkt parat hat.
Als Unternehmer sollte man diese Tatsache unbedingt zum eigenen Vorteil nutzen. Schließlich lässt sich die Bindung
zwischen Unternehmen und Kunden intensivieren, wenn man den Kunden mit einem kleinen Präsent belohnt. Auf diese Art
und Weise signalisiert man eine persönliche Wertschätzung. Und genau darum geht es bei einer langfristigen
Kundenbindung. Der Kunde muss ein Gefühl von Wertschätzung bekommen, sodass er dem Unternehmen erhalten bleibt. Die
Investition in ein Werbegeschenkt ist daher sehr lohnend.
Doch für welches Produkt soll man sich entscheiden? Besichtigt man die Webseite eines Online-Shops, kann die Wahl
schon äußerst schwer fallen. Die Angebotsbreite reicht von Spielzeug und Sportprodukten bis hin zu Süßigkeiten und
Geschirr. Die Auswahl des passenden Geschenkes sollte daher stets vom dem Beschenkten abhängig gemacht werden. Hat
der Beschenkte beispielsweise ein Kind bekommen, so wäre ein Produkt aus der Spielzeugrubrik sicherlich passend.
Handelt es sich hingegen um einen großen Sportfan, so entscheidet man sich für ein Sportprodukt. Sollte man über
die Vorlieben wiederum nicht informiert sein, wäre eine Flasche Wein oder eine Schachtel Pralinen zu bevorzugen.
Schließlich freut sich jeder Mensch über solch eine Köstlichkeit.
Wichtig ist nur, dass das Produkt mit dem Firmenlogo versehen wird. Dies erfüllt einerseits einen werbenden-,
andererseits aber auch einen finanziellen Zweck. Nur Kundengeschenke mit Firmenlogo-Aufdruck gelten als
Werbeartikel und können somit als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Wäre hingegen kein Aufdruck vorhanden, so
ließe sich die Ausgabe lediglich bis zu einer Grenze von 35 Euro steuerlich geltend machen.
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